Das Vorweisen eines gültigen Energieausweises ist in Deutschland Pflicht. Je nachdem ob es sich um ein Bestandsgebäude oder einen Neubau handelt, gibt es nach § 21 EnEV unterschiedliche Richtlinien, wer für eine Ausstellung befugt ist. Sollten Sie hierzu Unterstützung benötigen, übernehmen wir das gerne für Sie.